Schenkung / vorweggenommene Erbfolge

Projektkurzbeschreibung

Im folgenden Fallbeispiel handelt es sich um eine eigengenutzte Immobilie in einer Kleinstadt. Aus Gründen der lebzeitigen Gestaltung, soll die Immobilie im Rahmen einer vorgenommenen Erbfolge auf die Kinder übertragen werden. Juristisch gesehen handelt es sich dabei in der Regel um Schenkungen, bei welchen oftmals steuerliche Aspekte eine Rolle spielen. Darüber hinaus planen die Kinder wieder in die Kleinstadt zu ziehen. Der erarbeitete Lösungsvorschlag berücksichtigt die neue Lebens- und Vermögenssituation der Beteiligten, ebenso wie die der steuerlichen und erbrechtlichen Implikationen.

 

Ausgangssituation Lösungsvorschlag
  • Immobilie Baujahr 1955
  • Wohnungen: 1
  • Garagen: 3
  • Stellplätze: 2
  • Wohnfläche: 280 qm
  • Grundstück: 605 qm
  • Bodenrichtwert: 100 € / qm
  • Umbau & Sanierung des Wohngebäudes
  • Schaffung mehrerer Wohneinheiten
  • Generationenhaus (Eltern & Familie eines Kindes plus Fremdvermietung bzw. Appartement für Pflegekraft)
schenkung 1 schenkung 2

 

Wert lt. Gutachten: 285.000,00 €

Sanierungskosten: 325.000,00 €

Wert nach Sanierung: 520.000,00 €

Die Differenz zwischen Wert nach Sanierung und Wert laut Gutachten zuzüglich Sanierungskosten trägt sich über die Dauer der Restlaufzeit durch die Mieteinnahmen des Appartements.