Immobilienbewertung nach Maß
Individuelle Lösungen für die Wertermittlung und -optimierung von Immobilien und Grundstücken
Gründe für ein Gutachten gibt es viele, aber die klassische Wertermittlung muss nicht unbedingt die beste Lösung für Ihre individuelle Situation sein. Wir helfen Ihnen, die richtige Entscheidung zu treffen. Basierend auf unserer Erfahrung von über 30 Jahren und als Diplomsachverständige für bebaute und unbebaute Grundstücke, Mieten und Pachten der Deutschen Immobilien Akademie bieten wir verschiedene Lösungen im Bereich Wertermittlung, -sicherung und -optimierung an.
Produktmatrix
Unser Angebot ist in drei Pakete gegliedert, die sich im Detailgrad der Ausarbeitung unterscheiden.
ERSTE IDEE
Bestandsaufnahme der Immobilie
Ideal für
Hauskäufer- Ortstermin
- Bestandserfassung
- Objektsteckbrief
KLASSISCHE BEWERTUNG
Klassische Wertermittlung und Aufzeigen von Potenzialen der Immobilie
Ideal für
Hausverkäufer, Erben, Generation 50+- Ortstermin
- Bestandserfassung
- Objektsteckbrief
- Verkehrswert / Marktwert
- Lösungsskizze
OPTIMALE LÖSUNG
Erarbeitung eines Lösungsansatzes zur Wertsicherung und -optimierung der Immobilie
Ideal für
Klein- und mittelständische Unternehmen, Erben, Generation 50+- Ortstermin
- Bestandserfassung
- Objektsteckbrief
- Verkehrswert / Marktwert
- Lösungsskizze
- Optimierungsstrategie
- Kostenermittlung
- Umsetzung
Produktdetails
Die Pakete sind abgestimmt auf zentrale Fragestellungen, die Ihnen als Hauskäufer, Verkäufer, Immobilienerben oder -Inhaber und Unternehmer mit Gewerbeimmobilien im Laufe des Lebenszyklus Ihrer Immobilie begegnen. Sie bieten Ihnen eine maßgeschneiderte Grundlage, um die richtige Entscheidung zur richtigen Zeit zu treffen.
Die erste Idee
Sie sind im Begriff eine Immobilie zu kaufen?
Gemeinsam mit Ihnen klären wir bei einem Ortstermin alle relevanten Fragestellungen rund um die Immobilie. Basierend auf der Begehung erstellen wir einen Objektsteckbrief. Das Dokument nimmt Bezug auf eventuelle Baumängel und -schäden, Bauunterhalt, Betriebskosten und Nutzungsmöglichkeiten, die Sie beim Kauf der Immobilie berücksichtigen sollten. Sie erhalten zudem eine Einschätzung zum finanziellen Aufwand, der Ihnen als Anhaltspunkt für die weiteren Verhandlungen mit dem Eigentümer dienen kann.
Die klassische Bewertung
Sie benötigen ein rechtssicheres Gutachten nach § 194 BauGB für den Erbfall, in einem Rechtsstreit, für Banken und Versicherungen oder die Auseinandersetzung mit staatlichen Institutionen wie dem Finanzamt?
Basierend auf dem Ortstermin und der Einholung und Sichtung relevanter Unterlagen, erstellen wir ein rechtssicheres Kurzgutachten Ihres Grundstücks und Ihrer Immobilie unter Anwendung der anerkannten Bewertungsmethoden zur Ermittlung des Verkehrswertes (Marktwertes). Darüber hinaus erhalten Sie eine Lösungsskizze, die die Potenziale der Immobilie aufzeigt, und einen ersten Ansatz zur Wertsicherung der Immobilie hinsichtlich Nutzung, Bauunterhalt, Betriebskosten, und der Beseitigung von Baumängeln und -schäden bietet.
Die optimale Lösung
Sie möchten den Wert Ihrer Immobilie sichern oder benötigen Unterstützung bei komplexen Investitionsentscheidungen für Ihre Privat- oder Gewerbeimmobilie?
Nach Ermittlung des Immobilienwerts in Form eines rechtssicheren Gutachtens, entwickeln wir eine Strategie zur Sicherung und Optimierung des Werts Ihrer Immobilie. Die schriftliche Ausarbeitung der Strategie identifiziert potenzielle Risiken, ermittelt Kosten und schafft so eine nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage für Ihre Investitionen. Dabei werden alle Aspekte unter Einbezug der Spezialisten aus dem Netzwerk von Grund.Wert (z.B. Rechtsanwälte, Architekten, Bausachverständige, Bankberater, Steuerberater, Restauratoren) berücksichtigt und zusammengeführt.
Fragen und Antworten
Für welche Zwecke benötige ich ein Verkehrswertgutachten?
Ein Verkehrswertgutachten benötigen Sie insbesondere in folgenden Fällen:
- als Entscheidungshilfe und Verhandlungsgrundlage für den Immobilienkauf oder den Verkauf
- für gerichtliche und außergerichtliche Vermögensauseinandersetzungen wie z.B. Zwangsversteigerungen, Vermögensaufteilungen und -übertragungen, Scheidungen, Erbauseinandersetzungen
- für die Ausräumung von Differenzen mit den Sozial- und Pflegekassen (Pflegefall)
- für die Ausräumung von Differenzen mit dem Finanzamt
- für die Beleihung zum Zwecke einer Fremdfinanzierung (Beleihungswertermittlung)
- für die Zuteilung einer Immobilienrente
- im Rahmen der Bilanzierung nach den Standards der internationalen Rechnungslegung IAS, IFRS oder nach dem HGB
Welche Unterlagen bzw. Informationen werden für eine Immobilienbewertung benötigt?
Grundsätzlich wird immer benötigt:
- aktueller Grundbuchauszug
- genehmigtes Baugesuch u.a. mit
- Lageplan
- Grundrissplänen
- Schnittzeichnungen
- Wohn- und Nutzflächenberechnung
- Berechnung des Bruttorauminhalts (BRI) oder der Bruttogrundfläche (BGF)
- Baubeschreibung
- aktuelle Grundrisspläne bei Abweichung zum Bauantrag
- Katasterbezeichnung: Flur, Flurstücks-Nr., Gemarkung, ggf. Adresse
- Ggf. vorhandene Vorgutachten
Zusätzlich bei vermieteten Immobilien:
- Aktuelle Mietverträge
Zusätzlich bei Erbbaurechten:
- Erbbaurechtsvertrag
- Sämtliche Unterlagen zu Erbauzinsanpassungen
Zusätzlich bei Wohnungs- bzw. Teileigentum:
- Aufteilungsplan mit Berechnung der Miteigentumsanteile
- Abrechnung der Bewirtschaftungskosten (letzten 3 Jahre)
Sollten Sie nicht alle Unterlagen verfügbar haben, so können wir diese gegen Auslagenerstattung bei den zuständigen Stellen einholen bzw. beschaffen.
Was sind alternative bzw. moderne Wertermittlungsverfahren?
Neben den klassischen Verkehrs- und Mietwertgutachten erfordern insbesondere Portfoliobewertungen und Due Dilligence Analysen alternative, zum Teil moderne Bewertungsmethoden und Wertermittlungsverfahren nach internationalen Standards. Dazu zählen beispielsweise die Appraisal and Valuation Standards (Red Book) der RICS (Royal Institution of Chartered Surveyors) oder The European Group of Valuers Associations (TEGoVA). Hierbei führen wir Objekttratings durch und bewerten z.B. mit Hilfe von Discounted-Cash-Flow-Verfahren. Bei Anlageobjekten und Immobilienportfolien beinhalten Due-Dilligence-Analysen vor allem die Stärken-/Schwächen-Analyse eines Kaufobjekts, eine Analyse der mit dem Kauf verbundenen Risiken sowie eine fundierte Bewertung des Objekts.
Worin liegt der Unterschied zwischen einer Marktwertermittlung und einem Verkehrswertgutachten?
Leistungsumfang | Marktwertermittlung | Verkehrswertermittlung |
Deckblatt | * | * |
Übersichtsblatt mit Zusammenfassung der Tatsachenfeststellungen und der Wertermittlungsergebnisse | * | |
Inhaltsverzeichnis | * | * |
Allgemeine Angaben | Kurzfassung | Langfassung |
Beschreibung des Ortes und der Umgebung (Makrolage) | * | |
Beschreibung der Art des Gebiets (Mikrolage) | * | |
Grundstücksbeschreibung | * | |
Beschreibung der Erschließungssituation | * | |
Beschreibung und Beurteilung der baurechtlichen Situation | * | |
Art und Maß der baulichen Nutzung - Grundflächenzahl (GFZ), Geschossflächenzahl (GFZ), Umbauter Raum (BRI) | * | |
Beschreibung Bestand & Nutzung | * | |
Beschreibung der Außenanlagen | * | |
Bewertung des Gesamteindrucks | * | |
Erläuterung der Verfahrenswahl | * | * |
Bodenwertermittlung | * | * |
Ertragswertermittlung (wenn indiziert) | * | * |
Sachwertermittlung (wenn indiziert) | * | * |
Vergleichswertermittlung (wenn indiziert) | * | * |
Discounted-Cash-Flow-Verfahren (wenn indiziert) | * | * |
Ableitung des Verkehrswerts | * | * |
Literaturverzeichnis | * | |
Auflistung der Rechtsgrundlagen | * | |
Fotodokumentation | * | * |
Anlagen | * | * |
Für welche Zwecke benötige ich ein Mietwertgutachten?
Ein Mietwertgutachten benötigen Sie u.a. für folgende Zwecke:
- für gerichtliche und außergerichtliche Miethöhenauseinandersetzungen
- für die Begründung eines Mieterhöhungsverlangens nach § 558a BGB
- für Schiedsgerichtsverfahren
- für Schiedsgutachterverfahren
- zur objektiven Prüfung nach § 5 WiStG (Mietpreisüberhöhung) unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtssprechung
- zur Beratung und gutachterlichen Beurteilung für die Strafgerichte im Zusammenhang mit dem Straftatbestand des Wuchers (§ 291 BGB)
Wer darf Immobilien bewerten?
Sachverständiger ist nicht gleich Sachverständiger. Das liegt insbesondere daran, dass der Begriff des Sachverständigen rechtlich nicht geschützt ist. Er braucht auch keine behördliche Zulassung zu besitzen.
Sachverständiger ist jedoch nur eine Person, die sich
- durch eine besondere, überdurchschnittliche Sachkunde auf einem bestimmten Sachgebiet
- entsprechende Erfahrung auf diesem Gebiet
- durch höchstpersönliche Leistungserstattung und
- persönliche Integrität
auszeichnet und in dieser Eigenschaft für Gerichte, Behörden und Privatpersonen Gutachten zu bestimmten Problemen erstellt oder allgemein Unkundigen eine eigene Urteilsbildung ermöglicht.
Mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiengangs an der Deutschen Immobilienakademie der Universität Freiburg (DIA) zum Diplom-Sachverständigen (DIA) für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke, Mieten und Pachten habe ich unter Beweis gestellt, dass ich über die besondere, überdurchschnittliche Sachkunde auf dem Fachgebiet der Immobilienbewertung verfüge.
Zu meinen Kunden gehören heute namhafte Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzleien ebenso wie klein- und mittelständische Unternehmen, Banken, Privatpersonen oder Gerichte.
Was ist der Verkehrswert (Marktwert)?
Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre (§ 194 BauGB).
Der Marktwert ist der geschätzte Betrag, für welchen ein Beleihungsobjekt am Bewertungsstichtag zwischen einem verkaufsbereiten Verkäufer und einem kaufbereiten Erwerber, nach angemessenem Vermarktungszeitraum, in einer Transaktion im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verkauft werden könnte, wobei jede Partei mit Sachkenntnis, Umsicht und ohne Zwang handelt" (§ 16 PfandBG).
Der Marktwert kann nach der Verordnung über die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Wertermittlungsverordnung – WertV) und den ergänzenden Hinweisen der Richtlinie für die Ermittlung der Verkehrswerte (Marktwerte) von Grundstücken (Wertermittlungsrichtlinien – WertR 2006) ermittelt werden.
Was ist der Beleihungswert?
Der Beleihungswert ist der Wert einer Immobilie, "der erfahrungsgemäß unabhängig von vorübergehenden, etwa konjunkturell bedingten Wertschwankungen am maßgeblichen Grundstücksmarkt und unter Ausschaltung von spekulativen Elementen während der gesamten Dauer der Beleihung bei einer Veräußerung voraussichtlich erzielt werden kann.
Welche Wertermittlungsverfahren gibt es und wann finden Sie Anwendung?
Sachwertverfahren
Das Sachwertverfahren wird in der Regel bei nicht am Mietmarkt gehandelten Immobilien angewendet. Hintergrund ist die Tatsache, dass sich der Wert der Immobilie nach den Kosten der Herstellung bzw. Wiederbeschaffung bemisst. Traditionell wird das Sachwertverfahren also bei eigen genutzten Objekten wie Ein-/Zweifamilienhäusern angewendet.
Ertragswertverfahren
Das Ertragswertverfahren kommt insbesondere bei Grundstücken in Betracht, bei denen der dauerhaft erzielbare Ertrag für die Werteinschätzung am Markt im Vordergrund steht, zum Beispiel:
- Mietwohngrundstücke (Mehrfamilienhäuser)
- Geschäftsgrundstücke (Büro- und Geschäftshäuser, Einkaufszentren)
- Spezialimmobilien (Parkhäuser, Hotels, Logistikflächen)
- gemischt genutzte Grundstücke
Vergleichswertverfahren
Im Vergleichswertverfahren wird der Marktwert eines Grundstücks aus tatsächlich realisierten Kaufpreisen von anderen Grundstücken abgeleitet, die in Lage, Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Zuschnitt und sonstiger Beschaffenheit hinreichend mit dem zu vergleichenden Grundstück übereinstimmen. Der optimale Fall ist der direkte Vergleich: Ein benachbartes Grundstück gleichartiger Lage, Größe, Nutzung usw. wurde gestern zu Marktpreisen verkauft. Dieser Fall ist jedoch in der Praxis eher die Ausnahme.
Was ist der Bodenwert?
Der Bodenwert bezeichnet den Wert des unbebauten bzw. (fiktiv) freigelegten Grundstücks. Es handelt sich also um den Wert, den das Grundstück unter der Annahme besitzt, dass wesentliche Bestandteile nicht vorhanden sind.
Gemäß § 10 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) können zur Ermittlung des Bodenwerts neben oder anstelle von Preisen für Vergleichsgrundstücke auch geeignete Bodenrichtwerte herangezogen werden. Die Gutachterausschüsse der Gemeinden erteilen Auskunft zu den Bodenrichtwerten.
Was ist eine Immobilienrente?
Eat your brick! – Iss deinen Ziegelstein! Dieses Motto steht in den USA für eine Umkehrhypothek: Wenn die Rente nicht zum Leben reicht, muss der Eigentümer eben sein Immobilienvermögen aufzehren.
Er bleibt Eigentümer und kann weiter in seinem Haus wohnen. Gleichzeitig bessert er seine Rente auf. Dafür beleiht er sein Haus und nimmt einen Kredit auf, für den er keine Raten zahlen muss.
Erst wenn der Eigentümer stirbt, das Haus verkauft oder dauerhaft auszieht, wird das Darlehen samt Zinsen fällig. Bei Paaren geschieht dies nach dem Tod des letzten Eigentümers. Die Bank bekommt ihr Geld dann aus dem Verkaufserlös der Immobilie. Oder die Erben tilgen die Schulden und behalten das Haus.
Je nach Angebot gibt die Bank den Kredit in einer Summe, in Monatsraten oder als Kombination von Einmal- und Ratenzahlung aus. Eines gilt aber für alle Varianten: Die Schulden nehmen mit der Zeit durch Zinsen und weitere Kosten immer mehr zu.
Kundenstimmen
Das Wertgutachten war sehr ausführlich und detailliert ausgearbeitet. Wir waren mit der Zusammenarbeit sehr zufrieden.
Ulrich Häfele Häfele GmbH & Co. KG, Adolf Häfele Str. 1, 72202 Nagold